Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 07/2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Buchungen und Dienstleistungen von DJINGO DJANGO – betrieben durch Locotone ArtworxX S.L.U., Apartado Postal 03, 35627 Costa Calma, Fuerteventura (nachfolgend „DJ" oder „Dienstleister") – gegenüber dem Auftraggeber (nachfolgend „Veranstalter"). Umfasst sind insbesondere die Planung, Organisation und Durchführung der vertraglich vereinbarten Veranstaltung sowie damit verbundene Leistungen.
Abweichende Bedingungen des Veranstalters werden nicht Vertragsbestandteil, sofern ihnen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der Bestätigung durch beide Parteien.
§ 2 Vertragsschluss
Eine Buchung ist verbindlich, sobald beide Parteien den Vertrag schriftlich (per E-Mail oder Unterschrift) bestätigt haben und die vereinbarte Anzahlung eingegangen ist.
§ 3 Vergütung und Zahlung
Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem geschlossenen Vertrag und umfasst alle dort vereinbarten Leistungen. Der vereinbarte Preis ist verbindlich und nachträglich nicht rabatt- oder abzugsfähig.
Eine Anzahlung von [X] % der Vergütung ist bei Vertragsschluss fällig. Der Restbetrag ist spätestens am Tag der Veranstaltung ohne Abzug zu begleichen. Bei rein organisatorischen oder grafischen Leistungen gilt das auf der Rechnung angegebene Fälligkeitsdatum.
Als Zahlungsarten werden nach Vereinbarung Banküberweisung, Barzahlung im unmittelbaren Anschluss an die Veranstaltung sowie ggf. weitere im Vertrag genannte Wege akzeptiert. Bargeldlose Zahlungen sind vor Veranstaltungsbeginn durch einen Zahlungsbeleg nachzuweisen.
Etwaige gesetzliche Steuern (z. B. spanische IGIC bzw. die jeweils anwendbare Umsatzsteuer) werden nach den geltenden Bestimmungen berechnet und ausgewiesen. [Steuerliche Behandlung durch Steuerberater bestätigen lassen.]
§ 4 Reisekosten & Bereitstellung durch den Veranstalter
Für Veranstaltungen auf Fuerteventura sind An- und Abfahrt sowie der Aufbau des vereinbarten Equipments in der Vergütung enthalten. Für Events außerhalb Fuerteventuras (europaweit) werden Reise-, Flug- und Übernachtungskosten individuell vereinbart.
Der Veranstalter stellt am Veranstaltungsort kostenfrei bereit: einen geeigneten Stromanschluss (mindestens 230 V / 16 A) in unmittelbarer Nähe des Aufstellungsorts, bei Open-Air-Events einen Wetterschutz für die Technik, einen Parkplatz in der Nähe des Zugangs für die Dauer des Be- und Entladens sowie alkoholfreie Getränke für den DJ.
§ 5 Stornierung durch den Veranstalter
Tritt der Veranstalter vom Vertrag zurück, gilt folgende Staffelung [Werte final festlegen]:
- Mehr als 90 Tage vor der Veranstaltung: die Anzahlung verfällt.
- 30 bis 90 Tage vor der Veranstaltung: 50 % des Gesamthonorars.
- Weniger als 30 Tage vor der Veranstaltung: 100 % des Gesamthonorars.
Bei Rücktritt aus wichtigem Grund kann nach Ermessen des Dienstleisters von dieser Staffelung abgewichen werden.
§ 6 Ausfall oder Verhinderung des DJ
Kann der DJ die Leistung aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht erbringen (Nichterscheinen), erhält der Veranstalter die geleistete Anzahlung vollständig zurück. Ausgenommen sind Verhinderungen durch höhere Gewalt, Krankheit, Unfall, Diebstahl oder nicht behebbare technische Totalausfälle.
In solchen Fällen bemüht sich der DJ, einen gleichwertigen Ersatz-DJ zu den vereinbarten Konditionen zu stellen. Ist dies nicht möglich, wird die Anzahlung vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit den DJ kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
§ 7 Leistungsumfang & Moderation
Der DJ ist in der Programm- und Musikgestaltung frei, soweit nicht im Rahmen einer Vorbesprechung Sondervereinbarungen getroffen wurden (z. B. Musikwunsch- und No-Go-Listen). Moderationsleistungen (Wedding MC) sind nach Absprache Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs und werden vorab abgestimmt.
§ 8 Haftung
Für Personen- oder Sachschäden während der Veranstaltung haftet der Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Dienstleisters verursacht wurde. Für Schäden am Equipment des Dienstleisters, die während der Veranstaltung durch Gäste verursacht werden, haftet der Veranstalter; der Abschluss einer Haftpflichtversicherung wird empfohlen. Schadenersatzansprüche sind auf den aktuellen Marktwert der eingesetzten Technik beschränkt.
§ 9 Musikrechte & Verwertungsgesellschaften
Die Anmeldung der Veranstaltung bei der zuständigen Verwertungsgesellschaft sowie etwaige daraus entstehende Gebühren obliegen dem Veranstalter – in Spanien der SGAE (Sociedad General de Autores y Editores), bei Veranstaltungen in anderen Ländern der jeweils zuständigen Gesellschaft (z. B. GEMA in Deutschland). Private, geschlossene Veranstaltungen sind hiervon in der Regel ausgenommen. Der DJ nimmt keine solchen Anmeldungen vor. [Zuständigkeit SGAE / Lizenzierung rechtlich bestätigen.]
§ 10 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung (DSGVO / LOPDGDD).
§ 11 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand & Salvatorische Klausel
Es gilt spanisches Recht. Erfüllungsort für die Leistungen des DJ ist der jeweilige Veranstaltungsort. Vor Beschreiten des Rechtswegs ist ein Mediationsgespräch anzustreben; im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zum Gerichtsstand. [Gerichtsstand / anwendbares Recht rechtlich bestätigen.]
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.